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Seminarpreise
Teilnahme derselben Person an | Frühbucherpreise bis 06.11.2023 | Grundpreise ab 07.11.2023 |
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1 Seminar | 675 Euro | 770 Euro |
2 Seminaren | je 625 Euro | je 710 Euro |
3 Seminaren |
je 600 Euro | je 685 Euro |
Alle Gebühren zzgl. MwSt.
Leistungen
Mit Zahlung der Teilnahmegebühr entsteht ein Anspruch auf folgende Leistungen:
Teilnahme am gebuchten Seminar, digitale Seminar-Dokumentation, zwei Kaffeepausen, Mittagessen.
Veranstaltungsort
Centro Park Hotel
Kreuzbrunnenstraße 103
73760 Ostfildern
Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Geltungsbereich
a) Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für die Teilnahme an Seminaren der Mesago Messe Frankfurt GmbH (im Folgenden: Mesago) als Redner oder sonstiger Teilnehmer.
b) Diese Bedingungen sind Bestandteil all unserer Angebote und Verträge.
c) Bedingungen des Vertragspartners, denen wir nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir sie nicht ausdrücklich zurückgewiesen haben.
2. Vertragsabschluss
a) Wir bitten Sie sich zum Seminar ausschließlich hier anzumelden. Die verbindliche Anmeldung erfolgt dadurch, dass der Besteller nach erfolgter Prüfung seiner Angaben zu den bestellten Leistungen sowie der Eingabe und Prüfung seiner persönlichen Daten einschließlich Rechnungsempfänger und Rechnungsanschrift sowie nach der ausdrücklichen Bestätigung der Akzeptanz dieser Geschäftsbedingungen auf den Button "Bestellen" klickt. Falls Sie ein firmeneigenes Bestellformular benutzen müssen, melden Sie bitte zusätzlich jeden Teilnehmer auch online an.
b) Der Vertrag über die Teilnahme am Seminar kommt auch wenn der Besteller eine andere Person als Teilnehmer angegeben hat, mit dem Besteller zustande. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Besteller von uns die Auftragsbestätigung erhält. Auf der Auftragsbestätigung sind die gebuchten Leistungen aufgelistet. Auch wenn der Besteller eine andere Person als Teilnehmer anmeldet, versenden wir das Ticket ausschließlich an den Besteller. Es obliegt dem Besteller das Ticket in diesem Fall an den Teilnehmer weiterzuleiten.
c) Um Zugang zum Seminarraum zu erhalten, muss der Teilnehmer die Einlasskarte am Seminarcounter vorlegen. Dort erhält der Teilnehmer auch die Teilnehmerunterlagen.
3. Leistungsumfang
a) Wenn ein Kongress und/oder Workshops angeboten werden, ist es für die Teilnahme an diesen erforderlich, dass diese gesondert kostenpflichtig gebucht werden.
b) Wenn Abendveranstaltungen angeboten werden, ist es auch für die Teilnahme an diesen erforderlich, dass diese gesondert kostenpflichtig gebucht werden.
4. Kosten der Teilnahme an dem Seminar und Rechnungsstellung
a) Es gelten die online unter https://emv-seminars.mesago.com/preise angegebenen Preise zzgl. Mehrwertsteuer. Vertragspartner und Kostenschuldner ist der Besteller.
b) Die Rechnungsstellung erfolgt durch Mesago. Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, die Rechnung nach Wahl von Mesago als elektronisches Dokument oder in Papierform zu erhalten.
5. Zahlungsbedingungen
a) Die Teilnahmegebühren werden sofort bei der Anmeldung fällig und werden bei der Bezahlung per Kreditkarte (VISA, Mastercard oder Amex) oder per PayPal über den Finanzdienstleister SIX Payment Services (Germany) GmbH, Langenhorner Chaussee 92–94, 22415 Hamburg eingezogen. Eine Teilnahme an dem Seminar ist erst nach erfolgter Zahlung möglich.
b) Rechnungen über sonstige Lieferungen und Leistungen, die gesondert in Auftrag gegeben werden, sind ab Rechnungsdatum sofort fällig.
c) Im Falle des Verzuges gilt der gesetzliche Zinssatz. d) Wenn der Vertragspartner kein Verbraucher ist, sind wir im Verzugsfall berechtigt, eine Mahnpauschale von EUR 40,00 zu verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB).
6. Vorbehalte
a) Wir sind berechtigt, das Seminar bei Vorliegen von nicht durch uns verschuldeten zwingenden Gründen (z. B. Arbeitskampf, Terrordrohung, Erkrankung eines Redners) und höherer Gewalt zu verlegen, zu kürzen, ganz oder teilweise zu schließen oder abzusagen oder inhaltlich unter Berücksichtigung der Teilnehmerinteressen angemessen zu ändern. Die vom Vertragspartner zu bezahlende Vergütung ist dann gegebenenfalls entsprechend angemessen anzupassen bzw. entfällt bei einer völligen Absage ganz.
b) Zeichnet sich nach unseren Erfahrungen ab, dass das Seminar mangels ausreichender Beteiligung nicht den gewünschten Erfolg für die Seminarteilnehmer und/oder die Referenten haben kann, können wir die Gesamtveranstaltung und/oder einzelne Seminare absagen. Die entsprechende Erklärung muss dem Vertragspartner vier Tage vor dem geplanten Seminar zugehen. Bei fristgerechter Absage sind wir weder aufwands- noch schadensersatzpflichtig.
c) Bei einer Absage des Seminars werden wir dem Vertragspartner etwa geleistete Anzahlungen unverzüglich zurückzahlen.
7. Reklamationen
a) Offensichtliche Leistungsmängel sowie Fehlen oder Wegfall zugesicherter Eigenschaften hat der Vertragspartner so rechtzeitig zu rügen, damit wir Abhilfe schaffen können.
b) Nur wenn wir nicht binnen zumutbarer Frist Abhilfe geschaffen haben, Abhilfe nicht möglich ist oder verweigert wird, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl den Vertrag fristlos kündigen oder eine angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen.
8. Haftungsbeschränkung
a) Grundsätzlich sind sämtliche Schadensersatzansprüche gegen Mesago ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht
- bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch Mesago oder einen Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Mesago (nachfolgend: Mesago-Team);
- falls ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Mesago oder des Mesago-Teams die Grundlage für den Schadensersatzanspruch ist;
- im Falle der Verletzung einer von Mesago eingeräumten Garantie;
- im Falle einer zwingenden gesetzlichen Haftung, beispielsweise nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz und
- falls Mesago oder das Mesago-Team fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Falls Mesago oder das Mesago-Team fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung von Mesago begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Die oben genannten Bestimmungen implizieren keine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners und schließen keine ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährten Ansprüche aus.
b) Soweit unsere Haftung nach dem Vorstehenden ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und sonstiger Erfüllungsgehilfen und Vertreter.
9. Aufrechnung/Zurückhaltung
Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
10. Vertreter, Stornierung und Kündigung
a) Der Besteller ist vor dem Beginn des Seminars jederzeit kostenlos berechtigt, uns gegenüber einen Vertreter zu benennen, der das Seminar statt des Bestellers besucht. Eine Stornierung des Vertrags ist nur mit unserer Zustimmung dazu und nur schriftlich (einschließlich E-Mail) möglich. Im Falle einer Stornierung des Vertrags bis zum 30.10.2023 bleibt der Besteller uns gegenüber zur Zahlung einer Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 75,00 unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes statt der Leistung verpflichtet. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist das Datum des Versands (bei Briefen Poststempel) der Stornierung an uns. Die Differenz zwischen der bezahlten Teilnahmegebühr und der Bearbeitungspauschale wird in diesem Fall von uns an den Besteller erstattet. Danach bleibt der Besteller trotz Stornierung zur Zahlung der vollständigen Teilnahmegebühr unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes statt der Leistung verpflichtet. Dem Besteller bleibt der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder nur ein solcher, der wesentlich niedriger ist.
b) Wir haben u.a. das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn uns aufgrund des Verhaltens des Vertragspartners das Festhalten am Vertrag unzumutbar geworden ist. Unzumutbarkeit liegt z.B. dann vor, wenn sich der Vertragspartner mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber mit einem nicht unerheblichen Teil in Verzug befindet oder der Vertragspartner oder der Teilnehmer eine sonstige vertragliche Verpflichtung wiederholt verletzt. Im Falle der fristlosen Kündigung sind wir auch berechtigt, vom Vertragspartner den Ersatz des uns durch das Verhalten des Vertragspartners oder des Teilnehmers, das uns zur fristlosen Kündigung berechtigte, entstandenen Schadens zu verlangen.
11. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart, falls der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist. Wir sind auch berechtigt, Ansprüche bei dem für den Sitz des Bestellers zuständigen Gericht geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt davon unberührt.
12. Sonstige Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unseres Vertrages mit dem Vertragspartner oder sonstige Vereinbarungen dem Vertragspartner oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so werden die übrigen Bestimmungen des Vertrages bzw. sonstiger Vereinbarungen oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen hiervon nicht berührt.
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Seminarteilnahme (pdf, 115 KB)